Blauesgold Franchise KG
Hauptstrasse 28 | 15806 Zossen |
Niederlassungen:
20359 Hamburg | Millerntorplatz 1 | 8th Floor 10557 Berlin | Europaplatz 2 | 6th Floor 01067 Dresden | Altmarkt 10D 40549 Düsseldorf | Monschauer Strasse 12 |
Ein innovatives Unternehmen im Bereich Handwerk rund um die Themen Trinkwasserhygiene und Wassertechnologie
Investition in die Zukunft
Die BlauesGold Franchise KG hat sich im Bereich Trinkwasserhygiene spezialisiert. Die erforderliche Wasserqualität für vielfältige Anwendungen zu gewährleisten, ist mittlerweile nicht mehr aus der modernen Gesellschaft wegzudenken.
Gesetzliche Normen und Richtlinien sind einzuhalten.
Wir sind in diesem zukunftsträchtigen Markt, der Wasseraufbereitung, Trinkwasserhygiene und Infektionsschutz spezialisiert und zertifiziert tätig. Mit unseren innovativen Konzepten, Dienstleistungsspezifikationen und mit eigenen Marken gehen wir nun einen weiteren Schritt in Richtung Wachstum und öffnen uns dem institutionellen Anlegerpuplikum. Dies ermöglicht weitere Investitionen in die Zukunft und sorgt für neue Wachstumsimpulse.
Diese Information dient als Erstinformation für alle prospektfreien Unternehmensbeteiligungen und Wertpapiere, die BlauesGold Franchise KG begibt. Bei den Anlagen handelt es sich um prospektfreie nachrangige Vermögensanlagen und prospektfreie nachrangige Wertpapiere in Form von stillem Gesellschaftskapital (max. 20 Anteile), Nachrangdarlehen (max. 20 Anteile), Genussscheine (Mindeststückelung 100.000 € pro Anleger) und Inhaber-Schuldverschreibungen (Mindeststückelung 100.000 € pro Anleger).
Das finanzielle Engagement in die BlauesGold Franchise KG ist für risikobewusste Investoren mit einer überdurchschnittlichen Rendite honoriert. Das ist ein Zeichen unserer Wertschätzung für Ihr Vertrauen.
Gesetzliche Normen und Richtlinien sind einzuhalten.
Wir sind in diesem zukunftsträchtigen Markt, der Wasseraufbereitung, Trinkwasserhygiene und Infektionsschutz spezialisiert und zertifiziert tätig. Mit unseren innovativen Konzepten, Dienstleistungsspezifikationen und mit eigenen Marken gehen wir nun einen weiteren Schritt in Richtung Wachstum und öffnen uns dem institutionellen Anlegerpuplikum. Dies ermöglicht weitere Investitionen in die Zukunft und sorgt für neue Wachstumsimpulse.
Diese Information dient als Erstinformation für alle prospektfreien Unternehmensbeteiligungen und Wertpapiere, die BlauesGold Franchise KG begibt. Bei den Anlagen handelt es sich um prospektfreie nachrangige Vermögensanlagen und prospektfreie nachrangige Wertpapiere in Form von stillem Gesellschaftskapital (max. 20 Anteile), Nachrangdarlehen (max. 20 Anteile), Genussscheine (Mindeststückelung 100.000 € pro Anleger) und Inhaber-Schuldverschreibungen (Mindeststückelung 100.000 € pro Anleger).
Das finanzielle Engagement in die BlauesGold Franchise KG ist für risikobewusste Investoren mit einer überdurchschnittlichen Rendite honoriert. Das ist ein Zeichen unserer Wertschätzung für Ihr Vertrauen.
Fakten und Daten zu BlauesGold Franchise KG
Gründungsdatum:
April 2018 Geschäftsleitung: Thomas Gross Gesellschafter und Geschäftsführer |
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BlauesGold Franchise KG ist eine Ausgründung einzelner Bereiche aus dem Unternehmen Alpenland Heizungswasser KG.
Das Unternehmen arbeitet bundesweit über regionale Niederlassungen, um nahe beim Kunden zu sein. Darüber hinaus führen wir Aufträge in Österreich, der Schweiz und Italien aus. Wir liefern unsere Waren und Produkte im gesamten Festland
BlauesGold ist ein kompetenter Ansprechpartner rund um die Themen Wasseraufbereitung und Wasserüberwachung.
Durch die gesetzlichen Änderungen im Bereich Trinkwasserhygiene und Kühlturmüberwachung ergibt sich ein riesiges Wachstumspotential in den nächsten Jahren. Unsere Berater betreuen Anlagen im gesamten deutschen Bundesgebiet. Darüber hinaus planen wir Beraterteams für die Auftragsausführung in weiteren europäischen Ländern aufzubauen.
Kundenstruktur:
- Industrieunternehmen
- Öffentliche Immobilienbetreiber
- Haus- Liegenschaftsverwaltungen
- Private Immobilienbesitzer
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
- Arztpraxen
Geschäftsbereiche:
Blaues Gold Franchise KG versteht sich als Partner für die Überwachung und den Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen und Wasserversorgungssystemen in allen Bereichen der Wassernutzung. Unabhängig davon, ob es sich um öffentliche Einrichtungen, Gewerbe oder Industrie handelt. Die Firma liefert Produkte, Dienstleistungen bzw. Beratung und das Know How rund um das Thema: Wasseraufbereitung und Wasserhygiene.
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Unser Know-how
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Dienstleistungen Produkte
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Komplett Service
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Full Service Gewährleistung
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Wissenswertes
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Trinkwasserhygiene
Wir sind Ansprechpartner bei Problemen mit der Trinkwassserqualität und Verkeimungen in der Trinkwasserversteilung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsanalysen.
TrinkwV2001/2012/UBA/ZVSHK 5023 Blatt 1; VDI/BTGA / ZVSHK 6023 Blatt1; VDI 6023-Blatt 2
Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen
Wir sind spezialisiert auf die Optimierung des hygienischen Betriebes von Kühltürmen und Verdunstkühlanlagen VDI 2047 Blatt 2
„Unsere Sachverständigen und Serviceteams sind für Sie im gesamten Bundesgebiet rund um das Thema Wasseraufbereitung, Wasserüberwachung, Gefährdungsanalysen und Desinfektionen tätig!“
Dampfkesselbetrieb
Wir bieten innovative, effektive Lösungen, um Ihren Dampfkesselbetrieb, gemäß der VDI 3506 Blatt rechtskonform zu gestalten und gemäß den modernen Sicherheitskonzepten optimiert zu betreiben.
Wärmenetze
Wir haben die Lösung für den reibungslosen Betrieb von Wärmenetzen. Probleme wie Korrosionsschäden, Biofouling und Verschlammungen werden durch unsere Verfahren und Produkte vermieden. (Normgerechtes Heizungswasser VDI 2035 Blatt 1; Blatt 2; Blatt 3)
Wir sind Ansprechpartner bei Problemen mit der Trinkwassserqualität und Verkeimungen in der Trinkwasserversteilung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsanalysen.
TrinkwV2001/2012/UBA/ZVSHK 5023 Blatt 1; VDI/BTGA / ZVSHK 6023 Blatt1; VDI 6023-Blatt 2
Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen
Wir sind spezialisiert auf die Optimierung des hygienischen Betriebes von Kühltürmen und Verdunstkühlanlagen VDI 2047 Blatt 2
„Unsere Sachverständigen und Serviceteams sind für Sie im gesamten Bundesgebiet rund um das Thema Wasseraufbereitung, Wasserüberwachung, Gefährdungsanalysen und Desinfektionen tätig!“
Dampfkesselbetrieb
Wir bieten innovative, effektive Lösungen, um Ihren Dampfkesselbetrieb, gemäß der VDI 3506 Blatt rechtskonform zu gestalten und gemäß den modernen Sicherheitskonzepten optimiert zu betreiben.
Wärmenetze
Wir haben die Lösung für den reibungslosen Betrieb von Wärmenetzen. Probleme wie Korrosionsschäden, Biofouling und Verschlammungen werden durch unsere Verfahren und Produkte vermieden. (Normgerechtes Heizungswasser VDI 2035 Blatt 1; Blatt 2; Blatt 3)
Unser Leistungsspektrum
Erstellung von Gefährdungsanalysen
Legionellenbeseitigung
Unser „Rundum Sorglospaket“ bietet Beseitigung von Legionellen-Kontaminationen und die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Inhalte unseres „Rundum Sorglospaketes“:
Pseudomonas Abwehr
Unser „Rundum Sorglospaket“ zur Beseitigung von Pseudomonas aeruginosa-Kontaminationen und die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung beinhaltet:
Wir bieten Trinkwassertests
Umfangreich – behördenunabhängig – zur Eigenkontrolle der Wasserqualität in unserem akkreditiertem Labor, für:
- Nach mikrobiellen Belastungen im Trinkwasser (Legionellen und andere krankheitserregende Keime) nach der Trinkwasserverordnung
- Vor Ort, mit hygienisch technischer Analyse und Bewertung durch geeignete sachkundige Mitarbeiter, gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung
- In Form von unabhängigen gutachten zur Erfüllung der Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes
- Fachliche Unterstützung zur Beseitigung von Keimen in kontaminierten Trinkwasseranlagen
- Risikoanalyse und hygienisch-technische Bewertung vor Neueinrichtung bzw. Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen
Legionellenbeseitigung
Unser „Rundum Sorglospaket“ bietet Beseitigung von Legionellen-Kontaminationen und die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Inhalte unseres „Rundum Sorglospaketes“:
- Ortsbegehung
- Gefährdungsanalyse
- Beseitigung der Kontaminationen
- Desinfektion und Reinigung der Trinkwasseranlage
- Füllen und Spülen
- Nachsorge/Kontrolle
Pseudomonas Abwehr
Unser „Rundum Sorglospaket“ zur Beseitigung von Pseudomonas aeruginosa-Kontaminationen und die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung beinhaltet:
- Reinigung und Desinfektion der Trinkwasserinstallation, gemäß den technischen Regeln der DVGW-Arbeitsblatt W557
- Beseitigung von Pseudomonas aeruginosa
- Wiederherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserqualität
- Mikrobiologische Stufenkontrolle und systematische Überprüfung der Trinkwasseranlage, gemäß den technischen Regeln der DVGW-Arbeitsblatt W556 (A)
- Reinigung und Desinfektion von neuen Trinkwasseranlagen zur Übergabe an den Besitzer der Wasseranlage gemäß VDI/DVGW 6023
- Reinigung und Desinfektion von sanierten Trinkwasseranlagen nach Legionellen-Befall, gemäß DVGW W551
- Reinigung und Desinfektion von mobilen Trinkwasseranlagen nach Neueinrichtung
Wir bieten Trinkwassertests
Umfangreich – behördenunabhängig – zur Eigenkontrolle der Wasserqualität in unserem akkreditiertem Labor, für:
- Private Haushalte und Hausbesitzer
- Immobilienbesitzer, Vermieter
- Liegenschaftsverwaltungen
- Arzt- und Zahnarztpraxen
- Betreiberanlagen und Industrieanlagen
- Brunnenwasser
- Schwimmbäder und Pool
- Tränkewasser für Tierhaltung
- Heizungswasser und Wärmepumpen
- Filter
- Filteranlagen
- Druckerhöhungsanlagen
- Membrantechnik
- Nanofiltration
- Mischbetionentauscher
- Wasserchemie
Fullservice-Pakete für Betreiber
Trinkwasserhygiene
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
Der Grundsatz ist: Trinkwasser muss an jeder Entnahmestelle in einem Gebäude frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Wir kümmern uns im Auftrag von Betreibern um den reibungslosen Betrieb und die Risikovorsorge sowie die Erfüllung aller gesetzlicher Auflagen. Wir kommunizieren mit Mitarbeitern, Mietern, Handwerkern und den Behörden.
Kühlturm und Kühlturmhygiene
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BlmSchV), basiert auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2/3.
§13 Anzeigepflichten
Wir bewahren die Betreiber vor Haftungsfallen und Kostensteigerungen. Wir kümmern uns, mit unseren Strategien um eine rechtskonforme Betreuung und Überwachung der Anlage und kommunizieren mit den Behörden.
Dampfkessel und Kesselwasser
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
Dampfkessel fallen, als überwachungsbedürftige Druckanlagen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015.
Wir optimieren und überwachen die Qualität des Speise- und Ergänzungswassers, um die Betriebssicherheit, den Schutz und die Lebensdauer der Kessel zu bewahren. Wir beraten die Betreiber zur Auslegung und Optimierung Ihrer Anlagen und warten diese. Wir stellen die optimalen chemischen Zusätze für die Anlagen spezifiziert her. Zusätzlich übernehmen wir Dienstleistungen, wie Mitarbeiterschulungen, Erstellen von Betriebssicherheitskonzepten und sonstige Leistungen.
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
Der Grundsatz ist: Trinkwasser muss an jeder Entnahmestelle in einem Gebäude frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Wir kümmern uns im Auftrag von Betreibern um den reibungslosen Betrieb und die Risikovorsorge sowie die Erfüllung aller gesetzlicher Auflagen. Wir kommunizieren mit Mitarbeitern, Mietern, Handwerkern und den Behörden.
Kühlturm und Kühlturmhygiene
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BlmSchV), basiert auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2/3.
§13 Anzeigepflichten
Wir bewahren die Betreiber vor Haftungsfallen und Kostensteigerungen. Wir kümmern uns, mit unseren Strategien um eine rechtskonforme Betreuung und Überwachung der Anlage und kommunizieren mit den Behörden.
Dampfkessel und Kesselwasser
Betreiberpflichten und Ihre Risiken:
Dampfkessel fallen, als überwachungsbedürftige Druckanlagen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015.
Wir optimieren und überwachen die Qualität des Speise- und Ergänzungswassers, um die Betriebssicherheit, den Schutz und die Lebensdauer der Kessel zu bewahren. Wir beraten die Betreiber zur Auslegung und Optimierung Ihrer Anlagen und warten diese. Wir stellen die optimalen chemischen Zusätze für die Anlagen spezifiziert her. Zusätzlich übernehmen wir Dienstleistungen, wie Mitarbeiterschulungen, Erstellen von Betriebssicherheitskonzepten und sonstige Leistungen.
Strategien für eine rechtssichere Vorgehensweise
Wir übernehmen mit unserem Business Continuity Management Konzept das Risiko der Trinkwasserüberwachung für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, Immobilienbesitzer und Liegenschaftsverwalter. Da im Schadensfall kurzfristige Handlungen zu ergreifen sind, ist es ratsam ein fertiges Konzept für den reibungslosen Betriebsablauf kontinuierlich umzusetzen. Dies spart Kosten und vermindert Streitigkeiten mit Eigentümern und Behörden. Es ist auch ratsam für den Schadensfall Notfallpläne an der Hand zu haben, um diese kurzfristig umsetzen zu können.
Wir übernehmen mit unserem Business Continuity Management Konzept das Risiko der Trinkwasserüberwachung für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, Immobilienbesitzer und Liegenschaftsverwalter. Da im Schadensfall kurzfristige Handlungen zu ergreifen sind, ist es ratsam ein fertiges Konzept für den reibungslosen Betriebsablauf kontinuierlich umzusetzen. Dies spart Kosten und vermindert Streitigkeiten mit Eigentümern und Behörden. Es ist auch ratsam für den Schadensfall Notfallpläne an der Hand zu haben, um diese kurzfristig umsetzen zu können.
Unser Komplettservice für Sie
Business Continuity Management Konzept
- Laufende Beurteilung des technischen Zustandes und des daraus wachsenden Gefährdungspotenzials für die Trinkwasserhygiene
- Überwachung der Trinkwasserinstallationen
- Trinkwasserüberwachung gemäß Normen und Richtlinien
- Legionellen Prüfungen gemäß den gesetzlichen Grundlagen
- Erstellung von gefährdungsgutachten und Gefährdungsanalysen
- Abwicklung von Desinfektionsmaßnahmen
- Organisation von Umbaumaßnahmen an der Trinkwasserinstallation
- Kommunikation mit den Eigentümern und Mietern
- Kommunikation mit den Gesundheitsämtern
- Koordination von Handwerkern
- Erstellung von Schulungsplänen und Dokumentationsmaßnahmen
Wissenswertes zum Thema Trinkwasser
Die Trinkwasserverordnung wurde seit 2011 mehrmals den aktuellen Anforderungen angepasst.
Für die Verantwortlichen in der Wohnungswirtschaft bergen gerade die die letzten Neuerungen aus 2018 rechtliche Risiken, die teilweise aus Unkenntnis nicht erkannt werden. Diese Risiken können jedoch durch organisatorische und technische Maßnahmen reduziert werden. Die Voraussetzung dafür ist ein grundsätzliche Bewusstsein für diesen komplexen Bereich.
Die Trinkwasserverordnung hat den Trinkwasserschutz zum grundsätzlichen Ziel. Damit verbunden ist natürlich den Schutz der Nutzer von Trinkwasseranlagen. Dieses Schutzziel für die Wohnungsnutzer/Anlagennutzer, wurde in der Trinkwasserverordnung klar formuliert.
Der Grundsatz ist: Trinkwasser muss an jeder Entnahme-stelle in einem Gebäude frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Das Risiko wird für die Verantwortlichen dadurch verschärft, dass gemäß der aktuellen Verordnung, bei der Trinkwasserverteilung und Aufbereitung in der Hausinstallation die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden müssen. Dies ist somit eine Verpflichtung. Das hat zwingend zur Folge, dass z.B. bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Trinkwasseranlagen die aktuellen technische einzuhalten sind.
Bei bestehenden Installationen ist die Situation noch problematischer. Ein Bestandsschutz gilt hier eigentlich nicht.
Von der installierten Technik darf keine Gefährdung aus-gehen. Technik, die nicht den anerkannten Regeln ent-spricht und somit ein Gefahrenpotential besitzt, muss den anerkannten Regeln der Technik angepasst werden. Eine Gefährdung für Nutzer der Trinkwasserinstallationen ist ab-zustellen.
Besondere Verantwortung haben Betreiber und Verantwortliche, wenn die Trinkwasserinstallationen gewerblich oder öffentlich genutzt werden. Hier genügt es schon, wenn jemand eine Ferienwohnung vermietet.
Eines der wesentlichen Probleme in der Hausinstallation ist der: Befall eines Trinkwassersystems mit Legionellen.
Diese verursachen nicht selten die Infektionskrankheit Legionellose. Ein Schwachpunkt vieler Installationen ist eine zu niedrige Temperatur des Warmwassers am Austritt des Warmwasserbereiters und demzufolge auch an den Entnahmestellen im Gebäude. Das gleiche gilt natürlich auch für das Kaltwasser, wenn es am Austritt zu warm ist. Legionellen vermehren sich explosionsartig bei Temperaturen zwischen 20 und 65 Grad.
Falsch verstandene Energieeinsparungsmaßnahmen begünstigen das Wachstum der unerwünschten Bakterien zusätzlich. Hier haben bereits viele Fachverbände Empfehlung her-ausgegeben. z.B. die geforderten technischen Maßnahmen im DVGW Arbeitsblatt W551 sind in jedem Fall einzuhalten. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik schützen den Betreiber bzw. den Verantwortlichen im Schadensfall vor juristischen Problemen wie Strafverfolgung und Schadenersatz.
Es gilt folgender Grundsatz:
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder eine Gefahrenquelle hätte erkennen können, hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Benutzer und Dritter sicherstellt. Um die Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung zu erfüllen, sind alle Verantwortlichen angehalten auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren einschätzen zu können.
Diese Maßnahmen sind unter anderem periodische Trinkwasseruntersuchungen als Unternehmeruntersuchungen, durch eine zugelassene Untersuchungsstelle im Sinne des §15, Ab-satz 4 der TrinkwV, durchführen zu lassen. Bei der Beauftragung von Probenahmen durch zertifizierte Probenehmer sollte darauf geachtet werden, dass diese eine Fachausbildung und praktische Kenntnisse auf dem Sektor der Technischen Gebäudeausrüstung besitzen.
Jede betroffene Trinkwasseranlage ist jährlich auf das Vor-kommen und eine Grenzüberschreitung von Legionellen zu untersuchen. Der Prüfumfang leitet sich z.B. aus der DVGW W551 ab.
Um Einflüsse von Rohrmaterialien auf die Trinkwasserqualität feststellen zu können, wird meist eine so genannte gestaffelte Probenahme zur Untersuchung von Schwermetallen in Trinkwasserverteilsystemen vorgenommen. Die Vorgaben sollten den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entsprechen oder von den Gesundheitsbehörden angeordnet sein. Mit Hilfe dieser lassen sich Veränderungen der Trinkwasserqualität aufgrund von Stagnation erkennen und im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen einleiten.
Eine wichtige und nicht zu vernachlässigende Pflicht der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist die Informationspflicht:
So gehört es zur Organisationspflicht in der Wohnungswirtschaft, Bewohner und Nutzer auf die Risiken von Stagnation in Teilabschnitten einer Wohnanlage hinzuweisen und die Wichtigkeit der regelmäßigen Nutzung von Entnahmestellen im Gebäude über Aushänge hinzuweisen.
Für die Verantwortlichen in der Wohnungswirtschaft bergen gerade die die letzten Neuerungen aus 2018 rechtliche Risiken, die teilweise aus Unkenntnis nicht erkannt werden. Diese Risiken können jedoch durch organisatorische und technische Maßnahmen reduziert werden. Die Voraussetzung dafür ist ein grundsätzliche Bewusstsein für diesen komplexen Bereich.
Die Trinkwasserverordnung hat den Trinkwasserschutz zum grundsätzlichen Ziel. Damit verbunden ist natürlich den Schutz der Nutzer von Trinkwasseranlagen. Dieses Schutzziel für die Wohnungsnutzer/Anlagennutzer, wurde in der Trinkwasserverordnung klar formuliert.
Der Grundsatz ist: Trinkwasser muss an jeder Entnahme-stelle in einem Gebäude frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Das Risiko wird für die Verantwortlichen dadurch verschärft, dass gemäß der aktuellen Verordnung, bei der Trinkwasserverteilung und Aufbereitung in der Hausinstallation die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden müssen. Dies ist somit eine Verpflichtung. Das hat zwingend zur Folge, dass z.B. bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Trinkwasseranlagen die aktuellen technische einzuhalten sind.
Bei bestehenden Installationen ist die Situation noch problematischer. Ein Bestandsschutz gilt hier eigentlich nicht.
Von der installierten Technik darf keine Gefährdung aus-gehen. Technik, die nicht den anerkannten Regeln ent-spricht und somit ein Gefahrenpotential besitzt, muss den anerkannten Regeln der Technik angepasst werden. Eine Gefährdung für Nutzer der Trinkwasserinstallationen ist ab-zustellen.
Besondere Verantwortung haben Betreiber und Verantwortliche, wenn die Trinkwasserinstallationen gewerblich oder öffentlich genutzt werden. Hier genügt es schon, wenn jemand eine Ferienwohnung vermietet.
Eines der wesentlichen Probleme in der Hausinstallation ist der: Befall eines Trinkwassersystems mit Legionellen.
Diese verursachen nicht selten die Infektionskrankheit Legionellose. Ein Schwachpunkt vieler Installationen ist eine zu niedrige Temperatur des Warmwassers am Austritt des Warmwasserbereiters und demzufolge auch an den Entnahmestellen im Gebäude. Das gleiche gilt natürlich auch für das Kaltwasser, wenn es am Austritt zu warm ist. Legionellen vermehren sich explosionsartig bei Temperaturen zwischen 20 und 65 Grad.
Falsch verstandene Energieeinsparungsmaßnahmen begünstigen das Wachstum der unerwünschten Bakterien zusätzlich. Hier haben bereits viele Fachverbände Empfehlung her-ausgegeben. z.B. die geforderten technischen Maßnahmen im DVGW Arbeitsblatt W551 sind in jedem Fall einzuhalten. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik schützen den Betreiber bzw. den Verantwortlichen im Schadensfall vor juristischen Problemen wie Strafverfolgung und Schadenersatz.
Es gilt folgender Grundsatz:
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder eine Gefahrenquelle hätte erkennen können, hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Benutzer und Dritter sicherstellt. Um die Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung zu erfüllen, sind alle Verantwortlichen angehalten auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren einschätzen zu können.
Diese Maßnahmen sind unter anderem periodische Trinkwasseruntersuchungen als Unternehmeruntersuchungen, durch eine zugelassene Untersuchungsstelle im Sinne des §15, Ab-satz 4 der TrinkwV, durchführen zu lassen. Bei der Beauftragung von Probenahmen durch zertifizierte Probenehmer sollte darauf geachtet werden, dass diese eine Fachausbildung und praktische Kenntnisse auf dem Sektor der Technischen Gebäudeausrüstung besitzen.
Jede betroffene Trinkwasseranlage ist jährlich auf das Vor-kommen und eine Grenzüberschreitung von Legionellen zu untersuchen. Der Prüfumfang leitet sich z.B. aus der DVGW W551 ab.
Um Einflüsse von Rohrmaterialien auf die Trinkwasserqualität feststellen zu können, wird meist eine so genannte gestaffelte Probenahme zur Untersuchung von Schwermetallen in Trinkwasserverteilsystemen vorgenommen. Die Vorgaben sollten den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entsprechen oder von den Gesundheitsbehörden angeordnet sein. Mit Hilfe dieser lassen sich Veränderungen der Trinkwasserqualität aufgrund von Stagnation erkennen und im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen einleiten.
Eine wichtige und nicht zu vernachlässigende Pflicht der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist die Informationspflicht:
So gehört es zur Organisationspflicht in der Wohnungswirtschaft, Bewohner und Nutzer auf die Risiken von Stagnation in Teilabschnitten einer Wohnanlage hinzuweisen und die Wichtigkeit der regelmäßigen Nutzung von Entnahmestellen im Gebäude über Aushänge hinzuweisen.
SAUBERES INVESTMENT - WASSER ALS ZUKUNFTSMARKT FÜR INVESTOREN
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Unser Markt
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Marktziele und Chancen
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Zukunftsmarkt für Investoren
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Zielgruppe Investoren
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Unser Markt
Zunehmende Probleme mit der Wasserqualität sind ein immer größer werdendes Problem!
z.B. Plastik und Medikamentenrückstände belasten das Wasser enorm.
In Deutschland garantieren die Wasserwerke eine annehmbare Wasserqualität, gemäß der Trinkwasserverordnung. Jedoch hat dies klare Grenzen. Für viele Verunreinigungen aus Industrie, Landwirtschaft und den Menschen selbst (Medikamente), gibt es keine festgesetzten Grenzwerte und werden deshalb nicht kontrolliert. Zudem geben die Wasserwerke nur Sicherheit bis zur hauseigenen Wasserinstallation.
Viele Risiken treten aber oft erst in der Hausinstallation auf. Es kommt zu Verschmutzungen durch Ablösung von altem Rohrmaterial und es können sich Biofilme in den Rohrleitungen bilden, welche ideale Nährböden für Bakterien und Fäkalkeime darstellen.
Legionellen, die beim Einatmen vom warmen Dampf, wie beim Duschen oder durch Klimaanlagen, schwere Entzündungen in der Lunge auslösen, werden ein immer größeres Problem. Der Gesetzgeber hat hier in den letzten Jahren die Vorgaben für die Qualitätssicherung stark erhöht.
Viele gesundheitliche Schäden resultieren oft unerkannt aus einer unzureichenden Wasserqualität. Öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Kindergärten, Krippen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Hausverwaltungen und viele mehr, sind aus den genannten Grün-den gesetzlich verpflichtet Ihr Wasser zu prüfen. Gerade Menschen mit schwachem Immunsystem sind mehrfach gefährdet.
Wie in der aktuellen Situation der Pandemie schmerzlich erkannt wird, sind Viren und Bakterien eine wesentliche Bedrohung des menschlichen Lebens. Im Trinkwasser und Brauchwasser schlummern Gefahren, die man nur mit der sorgfältigen An-wendung der anerkannten Regeln der Technik in den Griff bekommt. In Zukunft rückt die Bewahrung der Wasserqualität durch geeignete Technik und Qualitäts-sicherung immer mehr in den Mittelpunkt. Die zunehmende Wasserknappheit und die Dringlichkeit des Infektionsschutzes, bringen das Thema Wasseraufbereitung auch dem Normalbürger immer näher.
z.B. Plastik und Medikamentenrückstände belasten das Wasser enorm.
In Deutschland garantieren die Wasserwerke eine annehmbare Wasserqualität, gemäß der Trinkwasserverordnung. Jedoch hat dies klare Grenzen. Für viele Verunreinigungen aus Industrie, Landwirtschaft und den Menschen selbst (Medikamente), gibt es keine festgesetzten Grenzwerte und werden deshalb nicht kontrolliert. Zudem geben die Wasserwerke nur Sicherheit bis zur hauseigenen Wasserinstallation.
Viele Risiken treten aber oft erst in der Hausinstallation auf. Es kommt zu Verschmutzungen durch Ablösung von altem Rohrmaterial und es können sich Biofilme in den Rohrleitungen bilden, welche ideale Nährböden für Bakterien und Fäkalkeime darstellen.
Legionellen, die beim Einatmen vom warmen Dampf, wie beim Duschen oder durch Klimaanlagen, schwere Entzündungen in der Lunge auslösen, werden ein immer größeres Problem. Der Gesetzgeber hat hier in den letzten Jahren die Vorgaben für die Qualitätssicherung stark erhöht.
Viele gesundheitliche Schäden resultieren oft unerkannt aus einer unzureichenden Wasserqualität. Öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Kindergärten, Krippen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Hausverwaltungen und viele mehr, sind aus den genannten Grün-den gesetzlich verpflichtet Ihr Wasser zu prüfen. Gerade Menschen mit schwachem Immunsystem sind mehrfach gefährdet.
Wie in der aktuellen Situation der Pandemie schmerzlich erkannt wird, sind Viren und Bakterien eine wesentliche Bedrohung des menschlichen Lebens. Im Trinkwasser und Brauchwasser schlummern Gefahren, die man nur mit der sorgfältigen An-wendung der anerkannten Regeln der Technik in den Griff bekommt. In Zukunft rückt die Bewahrung der Wasserqualität durch geeignete Technik und Qualitäts-sicherung immer mehr in den Mittelpunkt. Die zunehmende Wasserknappheit und die Dringlichkeit des Infektionsschutzes, bringen das Thema Wasseraufbereitung auch dem Normalbürger immer näher.
Unsere Ziele und Planung für die Zukunft – Ihre Investitionschancen!
Ausbau der Dienstleistungsparten
Wir möchten zeitnah die Dienstleistungspalette weiter ausbauen.
Unser Ziel ist es komplette Service Pakete im Contracting Verfahren für Betreiber anzubieten. Das Regelwerk im Bereich der Wasseraufbereitung wird immer komplexer. Öffentliche Betreiber und Private Betreiber verlieren schnell den Überblick über die Betreiberpflichten und wie man diese Pflichten ordentlich erfüllt. Wir bieten den Verantwortlichen die Möglichkeit an, unsere Kompetenzen zu nutzen und die gesamten Betreiberpflichten an uns auszulagern.
Welche Chancen bietet eine Investition bei der Blaues Gold Franchise KG?
Franchiseausbau in Deutschland
Durch unseren wachstumsstarken Markt und den steigenden Bedarf an der Dienstleistung Trink-wasserhygiene, möchten wir unser Dienstleistungsangebot erweitern und gleichzeitig die Nähe zu unseren Kunden fördern. Zu diesem Zweck werden wir unser Standortangebot über die Li-zenzierung von Franchise Partnern erweitern. Unser Ziel ist, dass bis 2025 in jedem Bundesland mindestens 4 Franchise Partner unsere Kunden beraten und betreuen.
Trinkwasser ist unser kostbarster Rohstoff und eine strategische Ressource.
Wassertechnologie unser Wachstumsmarkt in die Zukunft!
Wir möchten zeitnah die Dienstleistungspalette weiter ausbauen.
Unser Ziel ist es komplette Service Pakete im Contracting Verfahren für Betreiber anzubieten. Das Regelwerk im Bereich der Wasseraufbereitung wird immer komplexer. Öffentliche Betreiber und Private Betreiber verlieren schnell den Überblick über die Betreiberpflichten und wie man diese Pflichten ordentlich erfüllt. Wir bieten den Verantwortlichen die Möglichkeit an, unsere Kompetenzen zu nutzen und die gesamten Betreiberpflichten an uns auszulagern.
Welche Chancen bietet eine Investition bei der Blaues Gold Franchise KG?
- Erprobtes Geschäftsmodell
- Innovative Produkte und Dienstleistungen
- Wachstumsstarker Markt
- Fachlich kompetente Geschäftsleitung
- Skalierbares Geschäftsmodell
Franchiseausbau in Deutschland
Durch unseren wachstumsstarken Markt und den steigenden Bedarf an der Dienstleistung Trink-wasserhygiene, möchten wir unser Dienstleistungsangebot erweitern und gleichzeitig die Nähe zu unseren Kunden fördern. Zu diesem Zweck werden wir unser Standortangebot über die Li-zenzierung von Franchise Partnern erweitern. Unser Ziel ist, dass bis 2025 in jedem Bundesland mindestens 4 Franchise Partner unsere Kunden beraten und betreuen.
Trinkwasser ist unser kostbarster Rohstoff und eine strategische Ressource.
Wassertechnologie unser Wachstumsmarkt in die Zukunft!
Sauberes Investment – Wasser als Zukunftsmarkt für Investoren
Der Wasseraufbereitungsmarkt wird jedes Jahr kontinuierlich steigen. Diese Prognose teilen die Marktanalysten der namhaften Banken und Anlagehäuser.
Links zu Meinungen von anerkannten Analysten:
Links zu Meinungen von anerkannten Analysten:
- https://www.wiwo.de/technologie/trinkwassergewinnung-der- markt-fuer- wasseraufbereitung-boomt-seite-4/5452208-4.html
- https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html
- https://www.euwid-wasser.de/news/international/einzelansicht/Artikel/marktstudie-steigende-nachfrage-nach- intelligenten-kanalnetzen-und-dezentralen-loesungen-zur- wasser.html
Welche Investorengruppen möchten wir ansprechen?
Blaues Gold Franchise KG ist eine Kommanditgesellschaft mit einem Kommanditkapital von 140.000,-€ . Das Unternehmen wurde 2018 gegründet. Die Handelsregisternummer lautet auf HRA 6976 P. Das Unternehmen hat 2019 ein positives Ergebnis erzielt. Zur Benennung des gewünschten Anlegerklientel, das auf die Art des Unternehmens abgestimmt ist, wird der so genannte Zielmarkt (laut BAFIN wie folgt definiert und eingeschätzt:
Kurz zusammengefasst:
Die hier beschriebenen Angebote eignen sich nicht für Risikoscheue und unerfahrene Investoren. Das freie zur Verfügung stehende Jährliche Einkommen des Anlegers sollte mindestens € 100.000,00 betragen. Das liquide Vermögen sollte mindestens € 200.000,00 betragen.
Mit welchen Risiken muss man bei dieser Art der Geldanlage rechnen?
- Kundenkategorie /Zielgruppe
- Kenntnisse und Erfahrungen der Zielgruppe
- Finanzielle Situation mit Fokus auf Verlusttragfähigkeit der Zielgruppe
- Risikotoleranz der Zielgruppe
- Ziele und Bedürfnisse der Zielgruppe
- Die Zielgruppe die unter der so genannten Zielmarktbestimmung gemäß MIFID II Verordnung mit diesen Informationen angesprochen werden sollen sind folgende:
- Vermögender Privatkunde
- professioneller Kunde
- geeignete Gegenpartei
- Der gewünschte Kenntnisstand der Kundenkategorie / Zielgruppe ist der, dass die Kundenkategorie über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt
- Die finanzielle Verlustfähigkeit der Kundenkategorie / Zielgruppe ist der, dass die Kundenkategorie den Totalverlust des eingesetzten Kapitals tragen kann
- Die Bewertung des Risikos des Finanzinstrumentes /Risiko- und Renditeprofil nach PRIIPs ist 5 und 6 und 7 und höher.
- Die Anlageziele der Kundenkategorie / Zielgruppe ist die überproportionale Teilnahme an Kursveränderungen oder Ausschüttungen
- Der Anlagehorizont der Kundenkategorie / Zielgruppe ist langfristig (länger als 5 Jahre).
Kurz zusammengefasst:
Die hier beschriebenen Angebote eignen sich nicht für Risikoscheue und unerfahrene Investoren. Das freie zur Verfügung stehende Jährliche Einkommen des Anlegers sollte mindestens € 100.000,00 betragen. Das liquide Vermögen sollte mindestens € 200.000,00 betragen.
Mit welchen Risiken muss man bei dieser Art der Geldanlage rechnen?
- Erhebliche Verlängerung des geplanten Anlagezeitraumes durch unvorhergesehene Umstände
- Totalverlust
Investitionsmöglichkeiten
in die Firma Alpenland Heizungswasser KG
Bei den Anlagen handelt es sich um prospektfreie nachrangigen Vermögensanlagen und prospektfreie nachrangige Wertpapiere in Form von stillem Gesellschaftskapital (max. 20 Anteile), Nachrangdarlehen (max. 20 Anteile), Genussscheine (Mindeststückelung 100.000 € pro Anleger) und Inhaber-Schuldverschreibungen (Mindeststückelung 100.000 € pro Anleger).
Gerne erhalten Sie von uns nähere Informationen mögliche Anlagesummen, Zinsen und Erträge.
Gerne erhalten Sie von uns nähere Informationen mögliche Anlagesummen, Zinsen und Erträge.
Wachstum ist nur in Verbindung mit Investitionen möglich. Die Angelus KG investiert zusammen mit anderen professionellen Investoren in ausgewählte Unternehmensbeteiligungen, die sich auch unabhängig von den Börsen sehr gut entwickeln können. Die Kapitalanlagen oder Wertpapierinvestitionen sind geeignet für professionelle Investoren der Risikoklassen 5 /6/7 gemäß MIFID III.
Nach dem Grundsatz „nur nachhaltige Unternehmen zahlen sich aus" investiert das Team der Angelusgroup selbst in die Unternehmen der Gruppe. Investoren, die heute bereits in die oben beschriebenen Märkte und hier in die Champions von morgen investieren möchten, sind Sie mit den aufgeführten Kapitalanlagen auch abseits der klassischen Märkte gut bedient. Die beschriebenen Unternehmen sind in den wesentlichen Zukunftsmärkten tätig und können somit eine Chance für den erfahrenen Investor sein. Das Chancen/ Risiko Verhältnis liegt üblicherweise bei 7 oder 8 in der allgemeingültigen Scala.
Nach dem Grundsatz „nur nachhaltige Unternehmen zahlen sich aus" investiert das Team der Angelusgroup selbst in die Unternehmen der Gruppe. Investoren, die heute bereits in die oben beschriebenen Märkte und hier in die Champions von morgen investieren möchten, sind Sie mit den aufgeführten Kapitalanlagen auch abseits der klassischen Märkte gut bedient. Die beschriebenen Unternehmen sind in den wesentlichen Zukunftsmärkten tätig und können somit eine Chance für den erfahrenen Investor sein. Das Chancen/ Risiko Verhältnis liegt üblicherweise bei 7 oder 8 in der allgemeingültigen Scala.
HINWEIS:
Diese Seite informiert Sie nur über die aktuellen Angebote der einzelnen Unternehmen, an der die Angelus Management Beratungs und Service KG beteiligt ist. Die einzelnen Angebote werden von dem jeweiligen Unternehmen selbst verantwortet. Die Unternehmen begeben Ihre Angebote in der Regel in eine sogenannten “Eigenemission“. Diese richten sich an Investoren, die über ausreichende eigene Erfahrungen im Kapitalanlagebereich verfügen und keine externe Beratung benötigen.
Die hier geteilten Informationen sind keine Aufforderung, diese Angebote zu zeichnen. Die Angelus Management Beratungs und Service KG ist kein Finanzdienstleister, sie berät keine Investoren und vermittelt auch keine Finanzinstrumente, nimmt also keine Aufträge von Anlegern entgegen oder übermittelt diese. Die Angelus Management Beratungs und Service KG ist ein „Business Developing“ Unternehmen und beteiligt sich im Rahmen dieser Dienstleistungen an Unternehmen.
Die Angelus Management Beratung und Service KG ist bei jedem der aufgeführten Unternehmen Komplementär und somit mit der Geschäftsführung der Unternehmen beauftragt. Die auf diesem Internetauftritt beschriebenen Anlagemöglichkeiten dienen ausschließlich der Information. Diese Information ist weder eine Anlageberatung noch eine Anlagestrategie- oder Anlageempfehlung, sondern Werbung.
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Wir wachsen nachhaltig.
Wir sind stolz auf unser Team.
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Kontakt
office@angelusgroup.de
Hotline: 0800 1750 770
Angelusgroup vertreten durch: Angelus Management Beratungs und Service KG.
Niederlassung München:
Konrad Zuse Platz 8, 81829 München
Niederlassung Düsseldorf:
Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf
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